Es war mal wieder soweit, die 4 Jahre waren rum und die Rentenversicherung hat geprüft und ich dazu gelernt 🙁 !
Stolpersteine die zu erheblichen Nachforderungen können.
Das für Festangestellte Mitarbeiter und Aushilfen bei Krankheit und Urlaub die Zuschläge zum Lohn gerechnet werden kann man noch nachvollziehen, aber die gleichen Maßstäbe bei gelegentlichen Aushilfen zugrunde zu legen, die ggf. nur nach Lust und wie gesagt nur gelegentlich arbeiten ist für mich nicht nachvollziehbar, denn für diese soll wie für alle regelmäßig arbeitenden Mitarbeiter sowohl Urlaub, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung gezahlt werden, zumindest werden hierfür die SV Beiträge berechnet.
Gestützt wird das durch den Manteltarifvertrag der in NRW als allgemeinverbindlich erklärt wurde.
In NRW gilt übrigens NICHT der gesetzliche Mindestlohn sondern das Tarifentgelt der Tarifgruppe 1 9,25 € ab 01.11.2018 9,52 €
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